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Service-Hinweis: Parkplatz Volkshaus ab 15. Juni gebührenpflichtig

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© Christina Iberl
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Neue Parkregelungen der Stadt Meiningen

Im Rahmen der Modernisierung ihrer Parkraumbewirtschaftung, erhebt die Stadt Meiningen seit 01.06.2026 Parkkgebühren - u.a. am Volkshaus-Parkplatz. Die neuen Parkscheinautomaten funktionieren mit digitalen Tickets ohne Papier und bargeldloser Bezahlung, die Nutzung beliebter Park-Apps ist ebenfalls möglich. Auch werden für die neu strukturierte Parkzonen Tages-, Wochen- und Monatstarife angeboten. Anwohner, Hotelgäste und Menschen mit Behinderung profitieren von speziellen Regelungen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Meiningen.
Eine Kurzfassung daraus finden Sie direkt anbei:

In welchem Zeitfenster werden Gebühren fällig? Ist das Parken ab 18 Uhr oder am Wochenende frei?

  • Zone I (Innenstadt) bei einer Höchstparkdauer von 2 Stunden - Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Zone II (Charlottenstraße, Justizzentrum, ...) - Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr 
  • Zone III (Parkplatz Volkshaus) - Montag bis Sonntag in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr
  • Zone V (Lindenallee, Bahnhofsvorplatz und Park & Ride-Parkplatz (Bahnhofsumfeld)) - Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr

Ab welcher Parkdauer muss ich zahlen? Gibt es z.B. eine Gratisparkdauer von 30 Minuten oder so?
Optional wird es pro Vorgang ein Freiticket mit einer Kurzparkzeit von 15 Minuten geben.

Gibt es verschiedene Parkzonen und wie ist die Preisstaffelung?
Es wird verschiedene Parkzonen + Preisstaffelungen geben. In den Zonen III bis V wird es Tages-, Wochen- sowie Monatstickets geben. 

  • je angefangene Stunde: 0,50 €
  • Tageskarte: 3,50 €
  • Wochenkarte: 7,00 €
  • Monatskarte: 20,00 €

Welche Zahlvarianten werden angeboten? Kann ich weiterhin mit Münzen bezahlen? Wenn ja, an welchen Standorten?
Ab dem 01.06.2026 wird das Bezahlen nur noch bargeldlos in den o.g. Zonen möglich sein. Ausgenommen davon sind der Parkplatz an der Reithalle und die Parkflächen in der Charlottenstraße (weiterhin Münzgeld).   

Muss ich noch ein Ticket/einen Parkschein hinter die Windschutzscheibe legen?
Nein, ab dem 01.06.2026 wird es das Ticket nur noch digital geben. Man kann sich das Ticket per E-Mail zusenden lassen oder per QR-Code auf dem Smartphone anzeigen lassen.

Werden Park-Apps in Meiningen unterstützt? Wenn ja, welche?
Ja, EasyPark, Parkster, PayByPhone und Stadtraum.

Was passiert, wenn ich vergesse zu bezahlen?
Durch den Vollzugsdienst werden Kontrollen durchgeführt. Bei Parken ohne Parkschein wird das Kennzeichen aufgenommen und, wie bisher auch, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Was mache ich, wenn ein Automat defekt ist?
Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden.

Gibt es Tagestickets für Hotelgäste?
Es gibt eine Sonderregelung für Hotelgäste nur in der Zone I. Die Tageskarte kostet in diesem Fall 3,50 Euro. 

Parken Schwerbehinderte weiterhin kostenlos?
Soweit ein gültiger von der unteren Straßenverkehrsbehörde ausgestellter Parkausweis (Behindertenparkausweis (aG oder BI) oder Behindertenparkausweis für besondere Gruppen von Schwerbehinderten) vorliegt, besteht für die betreffenden Inhaber eine Befreiung von der Gebührenpflicht entsprechend den Regelungen der StVO.

Muss ich Parkgebühren zahlen, während mein E-Auto lädt?
E-Fahrzeuge (EmoG) sind für die Zeit des Ladevorganges auf entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen von der Entrichtung der Parkgebühr befreit. Die maximale Zeit der Befreiung ist der Kennzeichnung des Stellplatzes zu entnehmen. Der Beginn des Ladevorgangs ist mit einer deutlich sichtbaren Parkscheibe zu belegen.

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Meiningen.